Nein, nicht unbedingt. In vielen Fällen werden vom Staat nur Hilfskräfte = Personen ohne Ausbildung bezahlt. In diesen Fällen kommt es ausschließlich auf grundlegende, menschliche Fähigkeiten an. Nur bei bestimmten Arten von Behinderung ist eine pädagogische/pflegerische Qualifikation wichtig.
Grundlegende Fähigkeiten, die jeder Schulbegleiter haben sollte sind: - eine positive Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung und dem Thema Inklusion - Vertrauenswürdigkeit - Zuverlässigkeit - Verantwortungsbewusstsein - Zielorientiertes Handeln