Wie beantrage ich einen Schulbegleiter (für mein Kind)?
Wie beantrage ich einen Schulbegleiter (für mein Kind)?
Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) wird die Schulbegleitung auf Grundlage von § 54 SGB XII finanziert. Die Leistung der Eingliederungshilfe wird dementsprechend beim örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt. In Augsburg ist der Bezirk Schwaben dafür zuständig.
Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung) bezieht sich die Maßnahme auf § 35 SGB VIII. Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird dementsprechend bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, den Städten oder Landkreisen beantragt https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/35.html